Bei einem geringen Trittschallschutz können erhebliche Störwirkungen im Wohnungs- und Gewerbebau auftreten. Der Trittschallschutz beschreibt die Qualität des Deckensystems in Bezug auf Körperschallanregungen, welche durch Geh- und andere Nutzergeräusche (wie z.B. Stühlerücken) auf Raumböden entstehen. Dabei wird Schallenergie in das Bauteil eingeleitet, welche sich zum Teil rasch in Wärme umgewandelt und sich zum anderen über viele Bauteile verteilt und dabei in benachbarten Räumen als Luftschall abgestrahlt wird. Das System ist somit als Gesamtkonzept zu bewerten, welches neben dem "direkten Schallweg" über die Decke auch "Schallnebenwege" aufweist, die insbesondere über flankierende Bauteile entstehen. Durch eine "schwimmende Estrichkonstruktion" die Körperschallübertragung von der Estrichplatte in die darunter liegende Decke und in die flankierenden Bauteile erheblich reduziert werden - praktisch um etwa 10 bis 40 dB.
Eine gut funktionierende "schwimmende Estrichkonstruktion" ist durch eine vollständige akustisch wirksame Trennung zwischen den Bauteilen Decke und angrenzende Wände zur Estrichplatte zu erreichen. Diese Trennung erfolgt durch eine Zwischenlage aus sehr elastischen Werkstoffen mit einem entsprechenden Einfederungsmaß.
Körperschallbrücken zwischen der Estrichplatte und der Decke bzw. zu den Wänden können den Trittschallschutz erheblich verschlechtern. Auf die Vermeidung solcher Körperschallbrücken ist daher bei
der Estrichherstellung zu achten. D.h. an den Rändern müssen Randstreifen sehr sorgfältig angebracht werden. Die Deckenfläche muss vollständig mit einem Trittschalldämmstoff belegt werden und an
den Rändern müssen Randstreifen angebracht werden. In Raumecken, an Türen, Badewannen, Duschen und Rohrdurchführungen ist besondere Aufmerksamkeit und Kontrolle erforderlich, damit hier keine
Körperschallbrücken entstehen.
Durch die akustische Sanierung ist es möglich, die Körperschallbrücken zu orten und zu beseitigen. Dieses Verfahren ermöglicht eine Sanierung ohne Austausch der Estrichkonstruktion. Die
Sanierung ist in einem Tag durchführbar, so dass nur minimale Beeinträchtigung des Wohn- bzw. Arbeitsraumes enstehen. Die Flächen können während der Sanierung eingerichtet und möbeliert bleiben.